Wechselmöglichkeiten bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung


Dringend notwendig: die private Absicherung


Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen:



Wechselmöglichkeiten bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung:

In der Regel ist es möglich, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß der Zahlungsweise (z.B. monatlich, vierteljährlich, usw.) zu kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt ein Jahr.

Widerruf der Berufsunfähigkeitsversicherung:

Jeden Versicherungsantrag können Sie generell innerhalb einer Frist von 14 Tage nach Ihrer Unterschrift widerrufen. Sobald Sie die erste Prämie gezahlt haben, ist das Widerrufsrecht erloschen. Sollten Sie im Antrag nicht auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen und per Unterschrift bestätigt haben, so ist der Widerruf sogar noch 30 Tage nach der ersten Prämienzahlung möglich. In dem Fall kommt kein Vertrag zustande und Sie erhalten Ihre eventuell schon gezahlte Prämie zurück.


Die Kündigung einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung sollte vorher gut überlegt sein!

Gegebenenfalls, wenn man die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchte, sollte man erst einen Antrag bei dem anderen Anbieter stellen und auf die Annahme des Vertrages warten, bevor man den Altvertrag kündigt. Sollten finanzielle Probleme der Grund für eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sein, lohnt immer erst ein Gespräch mit dem  Vertreter oder dem Versicherer, ob es auch noch andere Möglichkeiten außer einer Kündigung gibt, wie beispielsweise eine Beitragsfreistellung der Berufsunfähigkeitsversicherung.



Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen:


Beitragsersparnis:

Wer von einem schwachen und teuren Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarif zu einem besseren und günstigeren BU-Tarif wechseln möchte, kann dies in der Regel tun, was auch aus finanzieller Sicht oft sinnvoll ist. Anders als bei einer Lebens- oder Rentenversicherung (z.B. Rüruprente), bei deren Wechsel oder Kündigung unter Umständen Kapital vernichtet wird, kann dieses bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht passieren, da es sich - vergleichbar wie bei einer KFZ Versicherung - um eine reine Risikoversicherung handelt und kein Kapital aufgebaut wird. Bei Kombiverträgen wo der Berufsunfähigkeitsschutz häufig an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist, (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ), ist die Kündigung des gesamten Produktes in den meisten Fällen nicht anzuraten. Es besteht aber häufig die Möglichkeit, die BUZ aus dem Kombivertrag herauszunehmen und zu beenden, und die Hauptversicherung, also die Lebens- oder Rentenversicherung weiterlaufen zu lassen. Der Berufsunfähigkeitsschutz kann dann bei einem anderen Anbieter günstiger (und oft auch mit besseren Bedingungen) abgeschlossen werden.

Online-Beratuung Berufsunfähigkeit